BEG-Heizungsförderung
Durch den aktuellen Beschluss der Bundesregierung
treten neue Förderbedingungen für Wärmepumpen und Pellet-Anlagen in Kraft.
Änderungen der BEG-Heizungsförderung für Wohngebäude
Warum schnelles Handeln sich jetzt noch lohnt!
Alles Wichtige auf den Punkt gebracht:
- Die Grundförderung bleibt bei 30 %.
- Für Wohngebäude beträgt der maximale Förderbetrag:
– 28.000 € für die erste Wohneinheit,
– 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit,
– 8.000 € für jede weitere Wohneinheit. - Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird ab dem 01.02.2027 und anschließend jeweils zum 01.02. und 01.08. eines Jahres um 750 € reduziert.
- Der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Einkommensbonus
Zusätzlich zur Grundförderung kann ein Einkommensbonus beantragt werden:
- 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen
bis 30.000 €, - 30 % bis 40.000 €,
- 10 % bis 50.000 €.
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Klimageschwindigkeitsbonus
- Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen
und beträgt jetzt 16 %. - Achtung: Nur für selbst genutzte Immobilien – Nachweis über Grundbuchauszug und Meldebescheinigung.
- Ab dem 01.02.2027 wird dieser halbjährlich (jeweils zum 01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte reduziert.
Wertschöpfungsbonus ab 2027
- Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus für Wohngebäude eingeführt werden.
- Für Wärmepumpen ohne Ursprung in der EU (inkl. assoziierter Märkte) sinkt die Grundförderung auf 15 %.
- Wärmepumpen mit Ursprung in der EU (inkl. assoziierter Märkte) erhalten stattdessen einen Wertschöpfungsbonus von 15 %. Die genaue Ausgestaltung wird noch bekannt gegeben.
Förderportal
Das Förderportal der KfW ist wieder geöffnet – Neue Anträge können gestellt werden.
(Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.)