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BEG-Heizungsförderung

Durch den aktuellen Beschluss der Bundesregierung
treten neue Förderbedingungen für Wärmepumpen und Pellet-Anlagen in Kraft.

Änderungen der BEG-Heizungs­förderung für Wohngebäude

Warum schnelles Handeln sich jetzt noch lohnt!

Alles Wichtige auf den Punkt gebracht:

  • Die Grundförderung bleibt bei 30 %.
  • Für Wohngebäude beträgt der maximale Förderbetrag:
    – 28.000 € für die erste Wohneinheit,
    – 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit,
    – 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird ab dem 01.02.2027 und anschließend jeweils zum 01.02. und 01.08. eines Jahres um 750 € reduziert.
  • Der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen.

Einkommensbonus

Zusätzlich zur Grundförderung kann ein Einkommensbonus beantragt werden:

  • 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen
    bis 30.000 €,
  • 30 % bis 40.000 €,
  • 10 % bis 50.000 €.

Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Klima­geschwindigkeits­bonus

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen
    und beträgt jetzt 16 %. 
  • Achtung: Nur für selbst genutzte Immobilien – Nachweis über Grundbuchauszug und Meldebescheinigung.
  • Ab dem 01.02.2027 wird dieser halbjährlich (jeweils zum 01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte reduziert.

Wertschöpfungs­bonus ab 2027

  • Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus für Wohngebäude eingeführt werden.
  • Für Wärmepumpen ohne Ursprung in der EU (inkl. assoziierter Märkte) sinkt die Grundförderung auf 15 %.
  • Wärmepumpen mit Ursprung in der EU (inkl. assoziierter Märkte) erhalten stattdessen einen Wertschöpfungsbonus von 15 %. Die genaue Ausgestaltung wird noch bekannt gegeben.

Förderportal

Das Förderportal der KfW ist wieder geöffnet – Neue Anträge können gestellt werden.
(Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.)

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WICHTIGER HINWEIS

Änderungen bei der Heizungsförderung!

 Die Bundesregierung hat die Förderbedingungen für Wärmepumpen und Pellet-Anlagen neu geregelt.

Erfahren Sie jetzt welche Änderungen gelten und wie diese sich auf Ihre Förderung auswirken.